Allgemeine Geschäftsbedingungen

Smart-Inno-Tech GmbH

§1 – Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Rechtsgeschäfte die zwischen Smart-Inno-Tech GmbH und dem Kunden als Auftraggeber geschlossen werden. Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Smart-Inno-Tech GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede Art von Abweichungen von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Smart-Inno-Tech. Abweichungen der Bedingungen durch den Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich. Ein ausdrücklicher Widerspruch ist seitens Smart-Inno-Tech GmbH nicht nötig. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, welche von Smart-Inno-Tech GmbH vorgenommen wurden, werden den auftraggebern schriftlich bekannt gegeben. Als genehmigt gelten die Änderungen der Geschäftsbedingungen, wenn Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erheben.

§2 – Angebot und Vertragsabschluß
Vertragsgegenstand sind die im Auftragsangebot, der Auftragsbestätigung oder dem Werksvertrag beschriebene Leistungen. Die Angebote von Smart-Inno-Tech GmbH erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Aufträge durch den Auftraggeber werden ausschließlich durch Schriftform entgegen genommen. Ein Vertrag zwischen Smart-Inno-Tech GmbH und dem Auftraggeber kommt dann zustande, wenn ein unterschriebenes Auftragsangebot auf dem Postweg oder per E-mail übermittelt wurde.

§3 – Vertragsdauer und Vergütung
Der Vertrag beginnt und endet am individuell und spezifisch vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Es ist nur dann möglich, wenn Smart-Inno-Tech GmbH den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommt. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt, werden alle für Smart-Inno-Tech GmbH angefallenen Kosten und Aufwendungen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es gelten die in Auftragsangebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag festgelegten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die festgelgten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass Auftragsdaten unverändert bleiben. Korrekturwünsche sowie nachträgliche Änderungswünsche müssen vom Auftraggeber zusätzlich vergütet werden. Durch schlechter Qualität der Vorlagen und Informationen des Auftraggebers entstehende Zusatzkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Arbeitsleistungen werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und der von Smart-Inno-Tech GmbH festgesetzten Stundensatz berechnet.

§4 – Leistungserfüllung
Mit Übergabe der Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch Smart-Inno-Tech GmbH als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels eines Datenträgers oder elektronischer Datenübermittlung. Aufträge und Leistungen werden gemäß detaillierter Auftragsbeschreibungen des Arbeitgebers durchgeführt und übermittelt. Smart-Inno-Tech GmbH darf vom Auftraggeber bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmern anfertigen lassen.

§5 – Liefer- und Leistungszeiten
Liefertermine bzw. Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich zwischen Smart-Inno-Tech GmbH und dem Auftraggeber vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Auftraggeber hat alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Insbesondere gilt dies für die Vertragsdurchführung relevanten Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Nachträgliche Änderunge des Auftrages durch den Auftraggeber, nach der Auftragsbestätigung, können die Lieferzeit beeinflussen. So beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung durch Smart-Inno-Tech GmbH. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat Smart-Inno-Tech GmbH nicht zu vertreten. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen von Smart-Inno-Tech GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

§6 – Korrekturen und Haftung
Vorabzüge und Ausdrucke sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und der Smart-Inno-Tech GmbH druck- oder produktionsreif und mit schriftlicher Prüfungsbestätigung zurück zu geben. Wird eine Übersendung eines Vorabzuges nicht vom Auftraggeber verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Fehler grundsätzlich auf grobes Verschulden. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die übersandten Leistungsergebnisse auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Fehler zu melden. Alle übersandten Zeichnungen, Daten und Unterlagen gelten nach Ablauf von 5 Werktagen als geprüft, als vollständig und fehlerlos befunden. Die vertragliche Leistung gilt spätestens als erfüllt, wenn Zeichnungen, Daten und Unterlagen, sowie die Weitergabe an Dritte und der Verwendung für Fertigungsaufträge genutzt wurden, gelten sämtliche Daten als abgenommen und die vertragliche Leistung gilt als erfüllt. Bei Mängel in Zeichnungen, Daten oder Unterlagen, hat Smart-Inno-Tech GmbH das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Autraggerber übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können. Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten bei der Auftrags- und Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Schadensersatzansprüche gegen Smart-Inno-Tech GmbH, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt, sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Smart-Inno-Tech GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§7 – Urheber- und Nutzungsrechte
Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die Smart-Inno-Tech GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält Smart-Inno-Tech GmbH das Eigentum und vollständige Urheberrecht, sowie sonstige Schutzrechte an den gelieferten Waren bzw. ausgeführten Leistungen, vor. Nach vollständiger Zahlung aller Beträge, tritt Smart-Inno-Tech GmbH alle Urheber- und Besitzrechte an den Auftraggeber ab. Smart-Inno-Tech GmbH ist dazu berechtigt, auch ohne Zustimmung des Auftraggebers Abbildungen, Entwürfe oder Sizzen der Leistungsergebnisse für seine Eigenwerbung unentgeltlich zu reproduzieren und zu nutzen, sofern diese nicht der vertraglich vereinbarten Geheimhaltung unterliegen.

§8 – Eigentumsrecht und Zwischenprodukte
Zwischenprodukte wie Entwürfe, Skizzen oder Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags notwendig sind, verbleiben, wenn nicht anders vereinbart, im Besitz der Smart-Inno-Tech GmbH.

§9 – Zahlung
Sämtliche Zahlungen, sobald nicht zwischen dem Auftraggeber und der Smart-Inno-Tech GmbH vertraglich anders festgehalten, sind 14 Tage nach Rechnungsertellung ohne jeden Abzug fällig. Sämtliche Leistungen der Smart-Inno-Tech GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von 19%. Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer werden Zwischenrechnungen gestellt und dienen als Abschlagszahlung. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Samrt-Inno-Tech GmbH über den geamten Betrag verfügen kann. Bei Zahlverzug ist Smart-Inno-Tech GmbH berechtigt, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.

§10 – Geheimhaltung
Smart-Inno-Tech verpflichtet sich, während der gesamten Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

§11 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit Smart-Inno-Tech GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt gleichermaßen für für Inlandskunden und Auslandskunden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Smart-Inno-Tech GmbH. Sollte eines der Bestimmungen in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.